Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Hotel VICTORIA Nürnberg ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BayBITV) sowie dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierefrei.
Die Vereinbarkeit wird regelmäßig geprüft und verbessert. Einige Inhalte oder Funktionalitäten sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.
Daher erfüllt sie nicht vollständig die Anforderungen der WCAG 2.1.
Die digitale Barrierefreiheit der Konformitätsstufe AA wurde im Wesentlichen erreicht.
Aktuell gelten folgende Ausnahmen:
- PDF-Dokumente, Flyer, Formulare, Bilder und anderes Material, das zur Ansicht und zum Download angeboten wird, wurde teilweise nicht barrierefrei erstellt oder aus Kapazitätsgründen noch nicht barrierefrei neu gestaltet.
- Nicht alle Bilder und Grafiken verfügen über aussagekräftige Alternativtexte.
- Nicht alle enthaltenen Bilder konnten darauf überprüft werden, ob sie Textinformationen alleine über den Bildinhalt vermitteln und somit keine Textalternative anbieten.
- Die Tastaturbedienbarkeit einzelner Navigationsbereiche kann in bestimmten Browsern eingeschränkt sein.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 30.07.2025 erstellt. Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit haben, freuen wir uns auf Ihre Nachricht:
Hotel VICTORIA Theodor Schuler GmbH & Co. KG
Königstraße 80
90402 Nürnberg
E-Mail: dsgvo@hotelvictoria.de
Telefon: +49 (0)911 2405-0
Sie haben weiterführende Fragen?
In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zum Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf:
Dieses Amt wurde als "Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik" für Websites bayerischer öffentlicher Stellen definiert. Dort haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.